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Betr.: TO – Punkt 13 Herr BÜM, Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, als Vorstand und Mitinitiator der IG Warndt- und Rosseltalbahn e.V. und gleichzeitig Mitglied der Fraktion der CDU im Gemeinderat Großrosseln ist es mein Part in dieser Angelegenheit für die CDU Fraktion etwas zu sagen. Mit Antrag vom 10. August 2015 hat die CDU-Fraktion den BÜM gebeten, das Thema „die vorhandene örtliche Bahnstruktur“ auf die Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung zu nehmen. Sie wurden ferner gebeten über den Sachstand eines eventuellen Entwidmungsverfahrens zu informieren bzw. um Erläuterung entsprechender Einflussmöglichkeiten der Verwaltung und die Art der Beteiligung der Gemeinde an einem eventuellen Verfahren. Das ist erfolgt, vielen Dank Herr BÜM! Ihre Ausführungen sind sowohl negativ als auch positiv! Zur Sache möchte ich folgendes sagen: Die Bahnstruktur für eine eventuelle Aktivierung der Bahnstrecke ist vorhanden! Uns geht es hier und heute lediglich um den Erhalt dieser Struktur!!! Wie eine Aktivierung – ob zuerst eine Museen-Bahn oder grenzüberschreitender Ringverkehr von SB über Völklingen – Wehrden - Großrosseln – Petite Rossel – Forbach – und wieder nach SB - aussieht ist heute nicht das Thema und würde auch den Rahmen sprengen. Wenn einmal ein Entwidmungsverfahren in Gang gesetzt wurde bzw. wird – und man den Gleiskörper entsorgt – sprich die Gleise rausreist und Grund und Boden verkauft hat – das kann ich ihnen sagen, dann war‘s das, dann bekommen wir keine Bahnstruktur mehr! Gerüchte gehen um; so soll die Brücke abgerissen werden, Gleise sollen zubetoniert werden, über die Gleise soll eine Umgehungsstraße kommen, auf den Gleisen soll ein Rad- und Gehweg eingerichtet werden. An Gerüchten ist oftmals ein Wahrheitsgehalt dran! Kolleginnen und Kollegen, wir haben gute Gründe für eine Erhaltung und Reaktivierung der Rosseltalbahn einzutreten. Die Straßen sind voll und werden immer voller! Und der Zustand unserer Straßen? So kann es eigentlich nicht weitergehen! Aus der Gemeinde Großrosseln und seinen Ortsgemeinden gibt es stündlich eine Busverbindung nach Völklingen. Ein Umsteigen am Rotweg ist erforderlich und kann unter schlechten Umständen eine Wartezeit von1 Stunde am Rotweg bedeuten! Weiterhin gibt es die MS1 nach Saarbrücken, die von Nassweiler aus genutzt werden kann. In Frankreich nutzen, trotz MS1, lediglich etwa 1% der Pendler nach Saarbrücken den ÖPNV. Im Warndt, trotz bestehender Busverbindungen nach Völklingen, wird der Pkw fast ausschließlich benutzt. Es besteht faktisch ein Zwang zur Pkw-Nutzung. Kinder müssen zur Kindertagesstätte gebracht werden, Schüler oftmals zur Schule, für die Berufstätigkeit wird oftmals ein zweiter Wagen benötigt. Wer wird sich im Warndt ansiedeln wollen, trotz schöner Natur, wenn ein großer Teil des Einkommens für die Mobilität ausgegeben werden muss? Wenn man an den Wochenende erstmals am späten Vormittag einen Bus nach Völklingen bekommt, wenn Fernzüge nicht mehr erreichbar sind bzw. wenn man von Fernreisen nicht mehr ohne Pkw in den Warndt kommt? Beispiele, auch im Saarland, zeigen ganz deutlich, dass Wohnlagen mit guter Schienenanbindung an die Oberzentren sehr begehrt sind. Noch liegen die Schienen in den Warndt! Warum sollte Großrosseln mit seinen Ortsteilen diesen Standortvorteil nicht nutzen wollen? Eine Umkehr des Bevölkerungsschwundes wäre möglich! Dieser positive Siedlungseffekt wurde zuletzt beim Bau der Stadtbahn von Karlsruhe nach Heilbronn wieder festgestellt. Selbst kleinste Dörfer profitierten von der Schienenanbindung. Fahrgäste gäbe es für die Rosseltalbahn genügend. Im Haller in Wehrden wurden einmal 22.000 Pkw täglich gezählt, die aus dem Warndt nach Völklingen und Saarbrücken fuhren bzw. deren Ziel der Warndt war. Hinzu kommen noch mehr als 4.600 Fahrzeuge, die die Straße zur Anschlussstelle Klarenthal benutzen. Für jeden Pkw wird nach einem statistischen Mittelwert eine Besetzung von 1,3 Personen angenommen. Wenn von den so errechneten 34.580 Personen nur 10% dieser Personen die Bahn nutzen würden, so wären das fast 3.500 Personen täglich. Mehr als die geforderten 1.000 Personen täglich pro Fahrtrichtung! Eine gute Busverbindung kann max. 5% der Autofahrer zum Umsteigen auf den ÖPNV bewegen, eine Stadtbahn (TramTrain) bis zu 40%! Dies Zahlen wurden in Karlsruhe festgestellt und in Bielefeld bestätigt! Am vergangen Freitag war ich auf einer Veranstaltung der Arbeitskammer des Saarlandes: Thema: „Wie sieht die Zukunft des Nahverkehrs im Saarland aus? (Podium u.a. besetzt mit Astrid Klug – Min.Wirt. Abt.Lt. Verkehr – Andreas Winter – GF Saarbahn GmbH) Tendenz > mehr auf Busse und Bahnen!!! Gegenüber den Großräumen Freiburg, Karlsruhe, Hannover, Leipzig wird der ÖPNV im Saarland sehr negativ dargestellt. Außerdem, und gerade hier im Saarland, sind die Tarife sehr unattraktiv, ja sogar für die Kunden „ein Buch mit sieben Siegeln“, d.h. kundenunfreundlich. Es war ja alles schon mal da (!), ja sogar ein sog. Ringverkehr. Vielleicht können sich einige von ihnen noch erinnern. Die Straßenbahn fuhr von Völklingen aus kommend vom Rotweg ausgesehen einmal nach Ludweiler bis zum Marktplatz und einmal nach Großrosseln bis zur Rosselbrücken. Dort musste man aussteigen, die Brücke zu Fuß überqueren und in Kleinrosseln wieder in die Straßenbahn einsteigen. Unsere Gemeinde ist seit dem Ende des Bergbaus nicht mehr attraktiv, vor allen Dingen für junge Bürger – die ein Haus oder Wohnung suchen – die in den größeren Zentren (SB) arbeiten und problemlos zu ihrem Arbeitsort kommen möchten. Außerdem wird unsere Gemeinde ärmer – durch künftig fehlende weiterführende Schulen, bereits ausgedünnten Bankfilialen, geschlossene Geschäfte und Agenturen in den kleinen Orten. Also, was können wir diesen jungen Bürgern, Familien im Rahmen der DASEINSFÜHRSORGE überhaupt bieten??? Auf der bestehenden Schienenstruktur lässt sich einiges – zum Wohle der Gemeinde – aufbauen! Herr BÜM, Kolleginnen und Kollegen, legen Sie bitte keine Hand an, an der bestehenden Bahnstruktur! Wir versündigen uns an unseren nachkommenden Generationen! Anhang: Vorschriften des Eisenbahnkreuzungsgesetzes § 3 Eisenbahnkreuzungsgesetz Wenn und soweit es die Sicherheit oder die Abwicklung des Verkehrs unter Berücksichtigung der übersehbaren Verkehrsentwicklung erfordert, sind nach Maßgabe der Vereinbarung der Beteiligten (§ 5) oder der Anordnung im Kreuzungsrechtsverfahren (§§ 6 und 7) Kreuzungen 1. zu beseitigen oder 2. durch Baumaßnahmen, die den Verkehr an der Kreuzung vermindern, zu entlasten oder 3. durch den Bau von Überführungen, durch die Einrichtung technischer Sicherungen, insbesondere von Schranken oder Lichtsignalen, durch die Herstellung von Sichtflächen an Bahnübergängen, die nichttechnisch gesichert sind, oder in sonstiger Weise zu ändern. § 12 Eisenbahnkreuzungsgesetz Wird an einer Überführung eine Maßnahme nach § 3 durchgeführt, so fallen die dadurch entstehenden Kosten 1. demjenigen Beteiligten zur Last, der die Änderung verlangt oder sie im Fall einer Anordnung hätte verlangen müssen; Vorteile, die dem anderen Beteiligten durch die Änderung erwachsen, sind auszugleichen(Vorteilsausgleich); 2. beiden Beteiligten zur Last, wenn beide die Änderung verlangen oder sie im Fall einer Anordnung hätten verlangen müssen, und zwar in dem Verhältnis, in dem die Kosten bei getrennter Durchführung der Änderung zueinander stehen würden. Nummer 1 Satz 2 ist entsprechend anzuwenden.

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