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Das Wirtschafts- und das Umweltministerium haben bei einer weiteren Informationsveranstaltung für die von Grubenwasserfragen betroffenen Städte, Gemeinden und Landkreise auf den aktuellen Stand des Verfahrens hingewiesen.

 

 

Umweltminister Reinhold Jost und Wirtschaftsstaatssekretär Jürgen Barke bekräftigten vor den rund 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, dass es die vom Bergbauunternehmen RAG AG angepeilten Veränderungen bei der Wasserhaltung nicht geben werde, wenn Gefahren für Mensch und Umwelt nicht zuverlässig ausgeschlossen werden könnten. Der Minister für Umwelt und Verbraucherschutz, Reinhold Jost, wies in seinem Diskussionsbeitrag darauf hin, dass sich Land und Bergbehörden keinesfalls von Gutachten der Antragsteller abhängig machen würden. Er berichtete von eigenen Messreihen zum Eintrag von PCB in die Fließgewässer, die in der Tendenz frühere Erhebungen bestätigten. Eine Verletzung von Grenzwerten könne bisher an keiner Stelle registriert werden. Diese Messreihen sollen in den Gewässern und an den Grubenwasser-Einleitungsstellen fortgeführt werden. Darüber hinaus, so führte Jost aus, werde eine PCB-Studie von 2011, die allgemein die Gefährdung der Saarländer durch PCB in ihrer Umwelt untersucht, fortgeschrieben. Und das Umweltministerium werde ein PCB-Kataster für das Saarland erstellen. Staatssekretär Jürgen Barke berichtete unter anderem über genehmigte und zum Teil erfolgreich abgeschlossene Teilflutungen im Saarrevier. Diese gebe es seit den 50-er Jahren.

In den letzten drei Jahrzehnten wurden mehr als ein Dutzend Flutungen und Teilflutungen im Saarbergbau zugelassen, wobei die Grubenwasserspiegel der betroffenen Felder durchgängig unterhalb des Niveaus der zentralen Wasserhaltungen liegen. Die weiteren Schritte wurden bei dem Meinungsaustausch mit den Kommunal- und Interessenvertretern folgendermaßen dargestellt: Nachdem am 4. März die RAG dem Oberbergamt die „Planerische Mitteilung“ zum bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung übersandt hat, wurde inzwischen der so genannte Scoping-Termin auf den 28. April festgelegt. Dazu werden 63 Gemeinden, Behörden, Träger öffentlicher Belange und Verbände eingeladen. Ziel ist es, bereits vor Einreichung der Planfeststellungsunterlagen Klarheit über Gegenstand, Umfang und Methoden der Umweltverträglichkeitsprüfung zu erhalten. Die Umweltverträglichkeitsprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen des Vorhabens auf Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Erst nach Vorlage der Umweltverträglichkeitsstudie, der erforderlichen Gutachten und Unterlagen können die Planfeststellungsunterlagen eingereicht werden.

Nach Prüfung durch das Oberbergamt werden die Unterlagen öffentlich bekannt gemacht und in den betroffenen Gemeinden für die Dauer eines Monats ausgelegt. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach der Auslegungsfrist schriftliche Einwendungen erheben. Danach folgt der Erörterungstermin, in dem über die Einwendungen verhandelt wird, mit dem Ziel, eine Einigung zwischen Einwendern und Antragsteller herzustellen. Als letzter Schritt erfolgt dann die Entscheidung des Oberbergamts, ob der Plan festgestellt werden kann. Umweltminister Jost und Wirtschaftsstaatssekretär Barke sicherten zu, dass die weiteren Schritte mit einem Höchstmaß an Transparenz versehen werden. „Wir haben nichts zu verbergen“, sagte der Umweltminister. Staatssekretär Barke betonte, dass Vertreter beider Ministerien nach wie vor bereit seien, in Kommunalparlamenten oder bei Bürgerversammlungen in den betroffenen Städten und Gemeinden über den aktuellen Stand der Dinge zu berichten. Man freue sich über möglichst viele Einladungen. Es sei wichtig, Ängste ernst zu nehmen und durch sachliche Information auf sie die richtigen Antworten zu geben. Medienkontakt Wolfgang Kerkhoff Pressesprecher und stellvertretender Regierungssprecher Telefon: (0681) 501-1690 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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